Gesetzlicher Rahmen

 

Gesetzliche Grundlagen aus dem SGB VIII §22

 

„Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

  1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit fördern,
  2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
  3. die Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren (...).“

 

Diese gesetzliche Vorgabe nehme ich bei meiner Arbeit sehr ernst. Mein Ziel ist es, Ihr Kind ein Stück auf seinem Lebensweg zu begleiten und es dabei liebevoll zu unterstützen und zu fördern. So können Sie als Eltern das beruhigte Gefühl und die Sicherheit haben, dass Ihr Kind für die Zeit Ihrer Abwesenheit gut aufgehoben ist.

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